Wirtschaftsrecht STEOP: EU-Recht & Grundfreiheiten üben
Vier Gratis-Fälle zu EU-Rechtsakten, Richtlinienumsetzung, Anwendungsvorrang und Grundfreiheiten, im exakten Prüfungsformat der STEOP-Prüfung Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht, mit Lösung.
EU-Recht und Binnenmarkt in der STEOP.
Der unionsrechtliche Block der STEOP-Prüfung Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht fragt, wie EU-Recht in Österreich wirkt: welche Rechtsakte der Union unmittelbar gelten, was passiert, wenn eine Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt wird, wie Unionsrecht und österreichisches Recht im Konfliktfall zusammenspielen und welche Grundfreiheit bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt greift. Geprüft wird meist an kurzen Fällen, nicht an Definitionen.
- Verordnung, Richtlinie, Beschluss und Empfehlung nach ihrer Verbindlichkeit unterscheiden
- Die Folgen einer nicht rechtzeitig umgesetzten Richtlinie für Staat und Private einordnen
- Anwendungsvorrang des Unionsrechts und Vorabentscheidungsverfahren erklären
- Einen Sachverhalt der richtigen Grundfreiheit zuordnen und eine Rechtfertigung prüfen
Üben mit Lösung.
Lies jeden Fall genau, entscheide jede Aussage einzeln, dann klapp die Lösung auf. Alle Aufgaben im exakten Prüfungsformat selbst erstellt.
Welche Aussagen zu den Rechtsakten der Europäischen Union sind richtig?
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Richtige Aussagen: A, B, C
| Aussage | Richtig/Falsch | Begründung |
|---|---|---|
| (a) | Richtig | Das ist die Definition der Verordnung: Sie braucht keinen Umsetzungsakt und bindet Staaten wie Private direkt. |
| (b) | Richtig | Die Richtlinie gibt das Ziel vor, der Mitgliedstaat setzt es in eigenes Recht um und wählt dabei Form und Mittel. |
| (c) | Richtig | Ein Beschluss ist in allen seinen Teilen verbindlich, nennt er Adressaten, gilt er nur für diese. |
| (d) | Falsch | Empfehlungen und Stellungnahmen sind ausdrücklich nicht verbindlich. |
| (e) | Falsch | EUV und AEUV sind die Gründungsverträge und damit Primärrecht. Sekundärrecht sind die Rechtsakte, die die Organe auf ihrer Grundlage erlassen, etwa Verordnungen und Richtlinien. |
Richtige Aussagen: a, b, c
Eine Richtlinie zum Verbraucherschutz musste bis zu einem bestimmten Datum umgesetzt werden. Österreich hat die Frist verstreichen lassen, ohne ein Umsetzungsgesetz zu erlassen. Welche Aussagen sind richtig?
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Richtige Aussagen: B, C, D
| Aussage | Richtig/Falsch | Begründung |
|---|---|---|
| (a) | Falsch | Die Rechtsnatur ändert sich nicht. Die Richtlinie bleibt eine Richtlinie, auch wenn sie nicht umgesetzt wurde. |
| (b) | Richtig | Das ist die vertikale unmittelbare Wirkung: Der Staat soll aus seiner eigenen Säumnis keinen Vorteil ziehen. |
| (c) | Richtig | Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht Private. Eine horizontale unmittelbare Wirkung lehnt der EuGH deshalb grundsätzlich ab. |
| (d) | Richtig | Die Kommission überwacht die Einhaltung des Unionsrechts und kann den Mitgliedstaat nach einem Vorverfahren beim EuGH klagen. |
| (e) | Falsch | Das Vertragsverletzungsverfahren können nur die Kommission oder ein anderer Mitgliedstaat einleiten. Der Einzelne ist auf die nationalen Gerichte verwiesen, etwa für einen Staatshaftungsanspruch. |
Richtige Aussagen: b, c, d
Eine Behörde soll eine österreichische Gewerbevorschrift anwenden, die einer unmittelbar anwendbaren Bestimmung des Unionsrechts widerspricht. Welche Aussagen sind richtig?
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Richtige Aussagen: A, C, D
| Aussage | Richtig/Falsch | Begründung |
|---|---|---|
| (a) | Richtig | Das ist der Anwendungsvorrang: Im Konfliktfall setzt sich das Unionsrecht durch, und das gilt für Gerichte wie für Behörden. |
| (b) | Falsch | Unionsrecht hat Anwendungsvorrang, keinen Geltungsvorrang. Die Vorschrift bleibt bestehen und gilt weiter für Fälle ohne Unionsrechtsbezug. |
| (c) | Richtig | Jedes mitgliedstaatliche Gericht darf vorlegen, wenn es die Antwort für seine Entscheidung braucht. |
| (d) | Richtig | Gegen die Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts gibt es kein Rechtsmittel mehr, deshalb trifft es grundsätzlich eine Vorlagepflicht. |
| (e) | Falsch | Der EuGH beantwortet nur die vorgelegte Frage zum Unionsrecht. Den Fall selbst entscheidet danach das vorlegende nationale Gericht. |
Richtige Aussagen: a, c, d
Eine deutsche Architektin eröffnet dauerhaft ein eigenes Büro in Wien, eine slowakische Staatsbürgerin nimmt eine Anstellung bei einem Wiener Unternehmen an, und ein italienischer Hersteller liefert Möbel nach Österreich. Welche Aussagen zu den Grundfreiheiten sind richtig?
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Richtige Aussagen: A, B, D
| Aussage | Richtig/Falsch | Begründung |
|---|---|---|
| (a) | Richtig | Wer sich als Selbständige dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat niederlässt, ist von der Niederlassungsfreiheit erfasst. Nur vorübergehende Leistungen über die Grenze wären Dienstleistungsfreiheit. |
| (b) | Richtig | Sie nimmt als Unionsbürgerin eine unselbständige Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat auf, das ist der Kern der Arbeitnehmerfreizügigkeit. |
| (c) | Falsch | Nach der Rechtsprechung des EuGH sind auch unterschiedslos geltende Maßnahmen erfasst, wenn sie den grenzüberschreitenden Verkehr behindern. Sie brauchen dann eine Rechtfertigung. |
| (d) | Richtig | Neben den ausdrücklichen Gründen im Vertrag erkennt der EuGH zwingende Gründe des Allgemeininteresses an, etwa Verbraucherschutz. Die Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein. |
| (e) | Falsch | Geschützt sind auch Waren aus Drittstaaten, die sich in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befinden. |
Richtige Aussagen: a, b, d
So holst du dir die Punkte.
An wen richtet sich der Rechtsakt?
Die Verordnung gilt für alle unmittelbar, die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten, der Beschluss an seine Adressaten. Wer bei jeder Aussage zuerst diese Frage stellt, entschärft die meisten Fallen zu den Rechtsquellen.
Vorrang heißt nicht Nichtigkeit
Widerspricht österreichisches Recht unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, bleibt es im Konfliktfall unangewendet, wird aber nicht aufgehoben. Aussagen mit "nichtig" oder "automatisch aufgehoben" sind fast immer die Falle.
Bei Grundfreiheiten in drei Schritten
Erst die passende Freiheit bestimmen (Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital), dann prüfen, ob eine Beschränkung vorliegt, zuletzt ob sie gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. So bleibt kein Teil der Frage liegen.
EU-Recht und Binnenmarkt: kurz erklärt.
Was ist der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie?
Eine Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und in allen Teilen, ohne nationale Umsetzung. Eine Richtlinie legt nur das Ziel verbindlich fest und muss von jedem Mitgliedstaat innerhalb einer Frist in nationales Recht umgesetzt werden, die Form und die Mittel wählt der Mitgliedstaat selbst.
Was bedeutet Anwendungsvorrang des Unionsrechts?
Steht eine österreichische Bestimmung im Widerspruch zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, müssen Gerichte und Behörden sie im konkreten Fall unangewendet lassen. Die Bestimmung wird dadurch nicht aufgehoben und bleibt für Fälle ohne Unionsrechtsbezug anwendbar.
Sind das echte Prüfungsfragen aus der STEOP der WU Wien?
Nein. Es sind selbst erstellte Aufgaben im exakten Prüfungsformat, keine Originalfragen aus einer WU-Prüfung.
Bestehe die STEOP.
Diese vier Aufgaben sind ein Auszug. Studimo begleitet dich durch alle drei STEOP-Prüfungen: VWL + ZuWi, BWL + digitale Ökonomie und Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht, jeweils entlang der Vorlesung, mit vielen weiteren Aufgaben im Prüfungsformat und Prüfungssimulator. Das erste Kapitel startest du gratis.